EINREICHFRIST

Die letzte Einreichfrist ist der 19. September 2021.

LÄNGE

Die Filme dürfen maximal 15 Minuten dauern.

ANZAHL

Jede*r Filmemacher*in darf maximal 3 Filme einreichen.

NACHWUCHS

Der Wettbewerb richtet sich nicht am professionelle Filmemacher, sondern an Nachwuchsfilmemacher! Entweder der*die Regisseur*in, der*die Produzent*in oder der*die Drehbuchautor*in dürfen zum Zeitpunkt der Einreichung maximal 21 Jahre alt, um in der Kategorie “Jugend” teilzunehmen. In der Kategorie “Nachwuchs” gibt es keine Altersbeschränkung, wichtig ist hier aber auch, dass der*die Einreichende sich als Nachwuchsfilmemacher definiert und nicht als alten Hasen der Filmbranche! Ebenso ausgeschlossen sind kommerzielle Auftragsproduktionen, also Filme die gemacht wurden um damit Geld zu verdienen oder hinter denen ein Auftraggeber steckt.

SCHLESWIG-HOLSTEIN BEZUG

Entweder der*die Regisseur*in, der*die Produzent*in oder der*die Drehbuchautor*in müssen zum Zeitpunkt der Einreichung wohnhaft in Schleswig-Holstein sein oder der Film muss einen konkreten Schleswig-Holstein Bezug haben, z.b. in Schleswig-Holstein spielen oder einen konkreten Themenbezug zu Schleswig-Holstein haben.

HERSTELLUNGSJAHR

Der Film darf nicht vor 2019 fertiggestellt worden sein.

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Das Festival übernimmt nicht und haftet für keine Schäden, die durch Rechteverletzungen entstehen sollten.

SORGFALT

Der*die Einreicher*in verpflichtet sich, alle Angaben wahrheitsgemäß und sorgfältig ausgefüllt zu haben.

PREISE

Für den Wettbewerb sind Preisgelder ausgeschrieben. Die Anzahl, Art und Dotierung der Preise kann sich jederzeit ändern, ohne dass der*die Einreichende gesondert hierfür im Vorfeld informiert werden muss.

SICHTUNGSKOPIE

Die eingereichte Sichtungskopie sollte in einem gängigen Videoformat vorliegen (MP4, MOV, etc) und die Dateigröße von 500MB nicht überschreiten. Sie muss über unser Onlineformular hochgeladen werden und online bis zum 01. Oktober 2021 durchgängig abrufbar sein. Befristete Downloadlinks oder Downloadlinks, die eine Anmeldung voraussetzen können leider nicht berücksichtigt werden.

VORFÜHRKOPIE

Der*die Filmemacher*in verpflichtet sich bei Nominierung uns bis spätestens eine Woche vor dem Festival eine Vorführkopie zukommen zu lassen. Diese sollte folgende Standards erfüllen:
Format: H264/MP4; Framerate: 24p, 25p oder 30p, Auflösung: mindestens 2K (1920×1080, 1998X1080 oder 2048×858) maximal 4K (3840×2160, 4096×2160 oder 4096×1716), Bitrate: mindestens 20mbit/s bei 2K, mindestens 40mbit/s bei 4K

VORAUSWAHL

Eine Einreichung bedeutet nicht direkt die Teilnahme an dem Wettbewerb. Eine Jury sichtet alle Beiträge sorgfältig und entscheidet über die Aufnahme in den Wettbewerb. Die Nominierten werden bis spätestens zwei Wochen vor Event bekannt gegeben.

PERSÖNLICHE ANWESENHEIT

Wir wollen, dass die Filmschaffenden persönlich anwesend sind, um ihre Filme zu präsentieren und sich miteinander austauschen. Deshalb muss mindestens ein Teammitglied den Film persönlich auf dem Festival vorstellen.

NUTZUNGSRECHTE

Der*die Einreicher*in erteilt mit der Filmeinreichung die Erlaubnis zur angemessenen und kostenlosen Verwendung, Speicherung und Vervielfältigung von eingereichten Fotos, Videos, Audios, Texten und Daten für die Zwecke der Berichterstattung, sowie zur Wettbewerbs- und Festivalpromotion, sowohl im Internet, als auch im TV, Radio, Zeitungen, Magazinen und über andere Distributionswege. Zudem erteilt der*die Einreicher*in die Erlaubnis zum öffentlichen Aufführen des eingereichten Films im Online-Stream und im Theater vor Ort. Der*die Einreicher*in versichert, alle hierfür notwendigen Rechte zu besitzen und in der Lage zu sein, uns entsprechende Nutzungsrechte übertragen zu können. Die oben genannten Nutzungsrechte werden mit dem Absenden des Einreichformulars übertragen. Der*die Einreichende versichert, dass er*sie im Besitz aller Rechte für den angemeldeten Film und damit berechtigt ist, den Film beim Nordlicht Kurzfilmfest 2021 anzumelden.